Bauwerksbuch

Wien

Seit Mitte Oktober 2014 gilt der neue Paragraph § 128a der Wiener Bauordnung. Demnach haben Eigentümer den Bauzustand ihres Gebäudes in einem Bauwerksbuch zu dokumentieren. „BAUWERKSBUCH“ Überprüfung von Gebäuden Auszug WBO § 128a. Der Eigentümer eines Gebäudes (alle Miteigentümer sind zu ungeteilten Handen verantwortlich) ist nun dazu verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen.

Nun sind über zwei Jahre vergangen und es ist somit die richtige Zeit eine allgemeine Evaluierung, einen Erfahrungsaustausch und praxisbezogene Fragen zu erörtern.

Diese Punkte werden unter anderem im Vortrag angeschnitten und gemeinsam diskutiert:

  • Der genaue Unterschied zwischen Bauwerksbuch und Objektsicherheitsprüfung lt.
    ÖNORM 1300.

  • Mögliche Überlappung mit der Unterlage für spätere Arbeiten.

  • Wie schaut es bei Um- und Zubauten aus? Ab welchem Grad der Änderung ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?

  • Sind auch Bestandsobjekte betroffen; wenn ja, welche Normen und welche Bauordnung würden gelten?

  • Verantwortung des Bauwerksbuchherstellers.

  • Beispiele aus der Praxis: Wohnbau, Bürogebäude, Spital, Schulbau, Stadion, Zinshäuser sowie Zu- und Umbauten.

  • Was sagen die Bauherren, Hausverwaltungen und Facility Manager dazu? Hat diese Auflage zu einer Verbesserung des allgemeinen Überblicks geführt?

  • Methodik: Reicht word und xlsx oder sind hier Programme vorhanden; Marktübersicht

  • Ist Digitalisierung für das Bauwerksbuch ein Thema?


  • Im zweiten Teil des Vortrags wird auf eine aktive Teilnahme der Teilnehmer/Teilnehmerinnen wertgelegt, damit die angesprochenen Bereiche möglichst umfassend abgedeckt werden können.

    Art
    Seminar
    Dauer
    4 Unterrichtseinheiten