Bauwerksbuch
Wien
Seit Mitte Oktober 2014 gilt der neue Paragraph § 128a der Wiener Bauordnung. Demnach haben Eigentümer den Bauzustand ihres Gebäudes in einem Bauwerksbuch zu dokumentieren. „BAUWERKSBUCH“ Überprüfung von Gebäuden Auszug WBO § 128a. Der Eigentümer eines Gebäudes (alle Miteigentümer sind zu ungeteilten Handen verantwortlich) ist nun dazu verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen.
Nun sind über zwei Jahre vergangen und es ist somit die richtige Zeit eine allgemeine Evaluierung, einen Erfahrungsaustausch und praxisbezogene Fragen zu erörtern.
Diese Punkte werden unter anderem im Vortrag angeschnitten und gemeinsam diskutiert:
ÖNORM 1300.
Im zweiten Teil des Vortrags wird auf eine aktive Teilnahme der Teilnehmer/Teilnehmerinnen wertgelegt, damit die angesprochenen Bereiche möglichst umfassend abgedeckt werden können.
-
Di, 19.06.2018, 17:00 - 20:15 Uhr
-
zt: akademie
Karlsgasse 9, 1040 Wien -
Mitgliederpreis: € 180,- zzgl. 20% USt.
Normalpreis: € 225,- zzgl. 20% USt.