Prüf-, Warn- und Beratungspflicht von ZT

Aktion für Online-Veranstaltungen bis 19. Mai 2020: Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland fördert die Teilnahme an Online-Veranstaltungen und übernimmt für ihre Mitglieder und deren MitarbeiterInnen einmalig € 50,-. Nur jeweils einmal pro Person im Aktionszeitraum einlösbar. Ermäßigungen gelten nicht für Kooperationsveranstaltungen.

Nach Buchungseingang erhalten Sie weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen sowie zum Ablauf der Online-Veranstaltung.
Den Zugangslink mailen wir Ihnen 1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Der Großteil von Schadenersatzklagen gegen Ziviltechniker stützt sich bereits auf eine Verletzung der Prüf-, Warn- oder Beratungspflicht. Dieses Seminar vermittelt anhand von Beispielen und der aktuellen Judikatur, wie weit die Prüf-, Warn-und Beratungspflicht reicht und wie ein ZT dieser Pflicht richtig nachkommt. Insbesondere werden folgende Themen behandelt:
  • Darstellung des Unterschiedes zwischen Gewährleistung und Schadenersatz
  • Welchen Umfang hat die Prüf- und Warnpflicht
  • Was versteht man unter Beratungspflicht
  • Wie ist ein perfektes Warn- und Hinweisschreiben richtig aufgebaut (Musterschreiben)
  • Genügt die Mitteilung per Mail
  • Welche Rechtsfolgen treffen den Ziviltechniker bei der Missachtung seiner Pflichten
Achtung die TeilnehmerInnenzahl ist mit 15 begrenzt.

Anmeldeschluss: 12.5.2020, 12 Uhr

Art
Online-Veranstaltung
Dauer
4 Unterrichtseinheiten