Nachträge und Konsequenzen für Planungsbeteiligte
Wien
Bauausführende Unternehmen nehmen die Planungsleistungen gerne als Grundlage für Nachtragsforderungen her (zB verspätete Planlieferung, Umplanungswünsche oder Planungsmängel).
Aus diesem Grund müssen Planungsbeteiligte im Falle von Nachtragsforderungen in ihrer Rolle als Bauherrenvertreter eine besondere Stellung einnehmen.
Es gilt, mögliche Mehrkostenforderungen effizient zu verhindern und nicht als Verursacher dazustehen. Anhand von Beispielen sollen branchenübliche Gefahrenquellen rasch erkannt und ein Problembewusstsein für gut versteckte Nachtragsforderungen geschaffen werden.
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Mi, 08.02.2017, 17:00 - 20:15 Uhr
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zt: akademie
Karlsgasse 9, 1040 Wien -
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