Nutzwertfestsetzung

Wohnungseigentum – Eigentumsfähige Objekte, Voraussetzungen zur Nutzwertfestsetzung nach dem WEG 2002

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Aufgrund der 1997 geänderten Gesetzeslage und der damit verbundenen Privatisierung der Nutzwertfestsetzung ist der Verantwortungsbereich des Sachverständigen erheblich erweitert worden. Seit dem 01.10.2006 sind durch das BGBl Nr. 124/2006 formal- und materiellrechtliche Änderungen bei der Gutachtenerstellung eingetreten. Die Nutzwertfestsetzung wird nun nicht wie bisher vom örtlich und sachlich zuständigen Gericht (der Schlichtungsstelle) vorgenommen, vielmehr wird das vom Sachverständigen erarbeitete Gutachten (§ 6 Gutachten und Nutzwertberechnung) dem Grundbuchsgesuch um Begründung von Wohnungseigentum beigelegt. Folgende Schwerpunkte werden in unserem Seminar dargestellt:

TEIL I

  • Begriff des Wohnungseigentums
  • eigentumsfähige Objekte
  • Zubehör
  • Mindestanteil
  • Gutachten durch Sachverständige
  • inhaltliche Voraussetzungen zur Festsetzung der Nutzwerte
  • Antragsberechtigung - Ausgleichspflicht,
  • Nutzfläche

TEIL II

  • Nutzwert unter Berücksichtigung der geltenden Empfehlungen
  • Grundlagen für Wohnungseigentumsbegründung
  • § 6-Gutachten
  • Verfahren auf Festsetzung der Nutzwerte
  • Festsetzung der Nutzwerte und im speziellen Fall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
  • der Nutzwert im Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz

Anmeldeschluss: 2.11.2021
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Art
Online-Veranstaltung
Dauer
4 Unterrichtseinheiten