Seminar für nichtamtliche Sachverständige in Niederösterreich

Seminar nur für Kammermitglieder

In Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesregierung wurde dieses spezielle Seminar entwickelt, das sich an alle ZiviltechnikerInnen, die in Niederösterreich als nichtamtliche Sachverständige tätig sein wollen, richtet.

Ein Schwerpunkt des Seminars widmet sich dem Zusammenwirken von Behörde, Jurist/innen und Sachverständigen und vermittelt die notwendigen internen Spielregeln für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Die SeminarteilnehmerInnen werden in eine von der Kammer geführten Liste "Nichtamtliche Sachverständige Niederösterreich" aufgenommen, auf die Behörden zurückgreifen können.

Um das Fachgespräch ablegen zu können, besteht für dieses Seminar Anwesenheitspflicht!
Nach der Teilnahme an allen Kursterminen und der positiven Absolvierung des Fachgesprächs erfolgt die Eintragung in die Liste der nichtamtlichen Sachverständigen in NÖ.

Programm:  

Mittwoch, 20.4.2022

9.00 – 16.30 Uhr:

  • Rechtlich Grundlagen: Rechtliches Umfeld, Verfassungsrechtliche Grundlagen, Verwaltungsverfahrensgesetze, usw.
  • Verwaltungsverfahren und Rolle des Sachverständigen im Verwaltungsverfahren: Behörden; Funktion, Rolle, Aufgabe und Kompetenzen eines Sachverständigen im Behördenverfahren; Beweisthema, Gutachten (Aufbau, Inhalt,…), Befundaufnahme, Gebührenanspruch, Parteistellungen, Bescheide, Erledigung eines Projektes von den Vorgesprächen bis zur Bescheiderlassung, Ablauf einer Verhandlung, Umgang mit Bürgern, Umgang mit Konflikten, Rechtsmittel, Instanzenzüge, Haftungsfragen, usw.
    Referent: Mag. Franz Kramer (Richter LVwG NÖ)

16.45 – 17.30 Uhr:

  • AWG
    Referent: Dipl.-Ing. Matthias Stracke (allg. beeideter und gerichtl. zert. Sachverst., Zivilingenieur für KTWW)

 

Mittwoch, 27.4.2022

9.00 – 11.00 Uhr:

  • NÖ Bauordnung: baurechtliche Bestimmungen, Begriffsbestimmungen, Behörde, Nachbarn, Parteien, Bauverfahren, Ausführung, Fertigstellung, usw.
    Referentin: MMag. Andrea Kaufmann (Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (RU1), Amt der NÖ Landesregierung)

11.15 – 12.45 Uhr:

  • der maschinenbautechnische Sachverständige im Behördenverfahren, maßgebliche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen, Fachinformationen, Antragsunterlagen, Genehmigungen nach en unterschiedlichen Gesetzen, usw.
    Referent: Dipl.-Ing. Herbert Pölzl (Fachbereichsleiter und Amtssachverständiger für Maschinenbau, des Amtes der NÖ Landesregierung)

14.00 – 18.00 Uhr:

  • Das Behördenverfahren aus der Sicht des Amtssachverständigen/nichtamtlichen Sachverständigen: Rolle, Aufgaben, Tätigkeiten; Technischen Anforderung in einzelnen Verwaltungsverfahren, Bautechnische Regelwerke, Prüfung der Einreichunterlagen, Verwaltungsverfahren in NÖ, in denen Sachverständige benötigt werden, Erwartungen der Behörde an Sachverständige, das Gutachten, Beweisgrundlagen, Praxisbeispiele.
    Referent: Dipl.-Ing. Hubert Länger (Fachbereichsleiter und Amtssachverständiger für Bautechnik, Amt der NÖ Landesregierung

Mittwoch, 4.5.2022

9.00 – 12.15 Uhr:

  • Technische Vorschriften im zum jeweiligen Fachbereich Bautechnik: NÖ Bauordnung, NÖ Bautechnikverordnung , OIB-Richtlinien, sonstige Richtlinien, Normen, usw.
    Referent: Dipl.-Ing. Hubert Länger (Fachbereichsleiter und Amtssachverständiger für Bautechnik, Amt der NÖ Landesregierung)

13.15 – 14.45 Uhr

  • der elektrotechnische Sachverständige im Behördenverfahren, maßgebliche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen, Fachinformationen, Antragsunterlagen, Genehmigungen nach dem NÖ ElWG, der Gewerbeordnung, dem UVP-Gesetz, usw.
    Referent: Dipl.-Ing. Martin Windisch (Amtssachverständiger für Elektrotechnik und Elektrizitätswirtschaft, des Amtes der NÖ Landesregierung)

15.00 – 17.00 Uhr

  • UVP-Recht und praktische Erfahrungen eines nichtamtlichen Sachverständigen
    Referent: Dipl.-Ing. Peter Klein (Ing.konsulent für KTWW)

Im Anschluss führen Herr DI Länger und Herr DI Klein am 18. Mai mit den TeilnehmerInnen ein Gespräch zum Inhalt der Vorträge.
(Ersatztermin für das Fachgespräch bei Bedarf ist der 1.6.2022).

Anmeldeschluss: 5.4.2022, 12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme nur für Mitglieder der Kammer der ZiviltechnikerInnen möglich ist.

Maximale Teilnehmeranzahl: 18 Personen

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ausnahmslos nur mit aufrechter Buchungsbestätigung sowie unter Einhaltung der am Veranstaltungstag gültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen möglich ist. Alle angemeldeten TeilnehmerInnen erhalten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn detaillierte Angaben zur Veranstaltungsorganisation per E-Mail. Aktuelle Informationen und Maßnahmen zum Coronavirus finden Sie hier.

Art
Seminar
Dauer
27 Unterrichtseinheiten

Downloads