ÖNORM B 2110 – Fallstricke im Werkvertragsrecht

Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 finden in der Praxis auf fast alle Werkverträge Anwendung. Zahlreiche Bestimmungen des ABGB werden dadurch erheblich abgeändert. Das führt zu rechtlichen Risiken und unerwarteten Situationen für Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Kenntnis der zentralen Bestimmungen der ÖNORM B 2110 sind für die Vertragspartner und deren Berater unverzichtbar!

Themen:

  • Leistungsänderungen
  • Regieleistungen
  • Rechtsfolgen von ohne Auftrag oder vertragswidrig erbrachten Leistungen
  • Verzug / Pönale / Behinderung
  • Rechnungslegung / Zahlung
  • Prüf- und Warnpflicht
  • Vertretung und Vollmacht
  • Verantwortung für Gefahren und Haftung
  • Schlussrechnungsvorbehalt.

Die Themen werden anhand praktischer Fälle bearbeitet. Die Teilnehmer erhalten nützliche Briefvorlagen. Diese Veranstaltung richtet sich an:

  • Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes,
  • Auftraggeber und
  • Planer bzw. Berater der Auftraggebers

  • Mi, 18.09.2019, 16:00 - 19:15 Uhr

  • Kammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+Ing Tirol und Vorarlberg
    Rennweg 1 (Hofburg, 2. Stock), 6020 Innsbruck
  • Mitgliederpreis: € 180,- zzgl. 20% USt.
    Normalpreis: € 225,- zzgl. 20% USt.

Art
Seminar
Dauer
4 Unterrichtseinheiten