Vergaberecht und Nachtragsmanagement

Öffentliche Aufträge erlangen und wirtschaftlich abwickeln

Öffentliche Vergabeverfahren sind mit einem hohen Aufwand und viel Formalismus verbunden. Um die Chancen auf den Zuschlag zu erhöhen, sind die bieterseitigen Möglichkeiten des Bundesvergabegesetzes zu nutzen.

Die Zuschlagserteilung selbst ist noch kein Garant für den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Das bloße Abnicken von standardisierten Vertragsbestimmungen des Auftraggebers, um möglichst „problemfrei“ den Auftrag zu erlangen, führt letztlich zu unnötigen Diskussionen während der Auftragsabwicklung. Deshalb müssen bereits in der Ausschreibungsphase sinnvolle vertragliche Grundlagen geschaffen werden. Hierzu gehören das Erkennen von Haftungsrisiken und möglichem Nachtragspotential sowie das strategische Zurechtlegen von Auswegszenarien im Falle eines drohenden wirtschaftlichen Misserfolgs.

Schwerpunkte:

  • Effiziente und rechtskonforme Angebotslegung im Vergabeverfahren
  • Frühzeitige Einflussnahme auf nachteilige Vertragsbestimmungen samt Rechtsschutz
  • Erkennen von Nachtragsmöglichkeiten in der Projektabwicklung
  • Echte Haftungsrisiken oder leere Drohungen?
  • Ansprüche darlegen, begründen und ungerechtfertigte Gegenforderungen abwehren
  • Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung
  • Muster und Checklisten

Art
Seminar
Dauer
6 Unterrichtseinheiten