E-Vergabe

Ab 18. Oktober 2018 müssen alle Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich bis zur Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch abgewickelt werden. Schon bisher müssen Aufträge verpflichtend elektronisch bekanntgemacht werden und die Ausschreibungsunterlagen elektronisch verfügbar sein. Neu ab Oktober 2018 ist daher insbesondere die Verpflichtung, Angebote über eine Vergabeplattform elektronisch abzugeben. Das gilt grundsätzlich auch für die Abgabe von Wettbewerbsarbeiten lediglich die Abgabe eines Modells ist ausgenommen. Zusätzlich muss auch die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern elektronisch über eine Vergabeplattform erfolgen. Der Kommunikationsweg per -Email ist nicht mehr zulässig. So wird vom Gesetz sichergestellt, dass jeder Teilnehmer über die gleichen Informationen verfügt.

INHALT
RA Dr. Christian Fink gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur E-Vergabe. Danach zeigt Jakub Balaz BA vom ANKÖ anhand von praktischen Beispielen auf wie die Umsetzung über die Webplattform funktioniert.

Art
Seminar
Dauer
2 Unterrichtseinheiten