Fertigstellungsanzeige § 128 BO

Wien

sowie Vorschriften zur Benützung und Erhaltung der Gebäude (§129 BO) Die Vorschriften der Bauordnung beziehen sich nicht nur auf die Planung und Ausführung von Bauwerken, sondern auch auf deren Fertigstellung, Benützung und Erhaltung. So darf ein Bauwerk erst nach Erstattung einer vollständig belegten Fertigstellungsanzeige benützt werden! In diesem Seminar werden Erfordernisse, Vorgangsweisen und Praxis einer Fertigstellungsanzeige sowie die Anforderungen an die Bestätigung eines Ziviltechnikers erörtert. Darüber hinaus werden notwendige Maßnahmen bei einer Abweichung von der Baubewilligung während der Bauausführung dargestellt. Ausführlich besprochen werden auch die wichtigsten Vorschriften zur Benützung und Erhaltung von Gebäuden; insbesondere die in diesem Zusammenhang gegebenen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft, sowie die Rechtspraxis dazu. Seminarinhalte:

  • Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Fertigstellungsanzeige
  • Vorgangsweisen bei der Änderung während der Bauausführung
  • Teilfertigstellungsanzeige
  • Verantwortlichkeiten bei der Benützung von Gebäuden
  • Verpflichtung zur Erhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Behebung von Baugebrechen
  • Bauaufträge, Instandsetzungsaufträge
  • Ersatzvornahmen

Art
Seminar
Dauer
4 Unterrichtseinheiten