Grundlagen zur ÖNORM B 2110

Wien

Praxisnahe Optimierung der Vertragsgestaltung und - abwicklung Mit 15.03.2013 ist die aktuelle ÖNORM B 2110 in Kraft getreten. Insbesondere folgende Punkte sind von praktischer Bedeutung:

  • neue Regelung von Leistungsänderungen und Behinderungen der Ausführung
  • Zuordnung der Leistungsabweichung in die Sphären der Vertragspartner
  • einheitliche Regelung der Voraussetzungen zur Anpassung der Leistungsfrist oder des Entgeltes
  • Verschärfung der Offenlegungspflichten des Auftragnehmers zu seinen Preisgrundlagen (mehr Transparenz beim Nachweis von Mehrkostenforderungen)
  • möglicher Anspruchsverlust des Auftragsnehmers bei Versäumung der Anmeldefrist für Mehrkostenforderungen
  • Neuregelung des Nachteilsausgleiches bei Entfall von Leistungen
  • Beschreibung der Dokumentationserfordernisse (speziell für Leistungsabweichungen)
  • Neue Zahlfristen und Verzugszinsenregelung
Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 finden in der Praxis auf fast alle Bauverträge mit ausführenden Firmen Anwendung. Kenntnisse der Inhalte dieser Vertragsnorm sind für ZiviltechnikerInnen in ihrer Arbeit (Ausschreibung ÖBA, Abrechnung) unerlässlich.

Art
Seminar
Dauer
4 Unterrichtseinheiten