Das neue Vergaberecht

Salzburg

Neuerungen im Vergaberecht Das Vergaberecht befindet sich wieder einmal in einem größeren Umbruch. Mit 1. März 2016 ist eine lange diskutierte Novelle in Kraft getreten. Diese soll zu einem verstärkten Einsatz des „Bestbieterprinzips“ führen und hat einen gewissen Anpassungsbedarf in den Ausschreibungsunterlagen zur Folge. Überdies hätte der österreichische Gesetzgeber bis 18. April 2016 die europäische Vergaberichtlinie 2014 und die Sektorenrichtlinie 2014 umsetzen müssen. Im Zuge der „überfälligen“ Anpassung des österreichischen Rechts wird unter anderem der Geltungsbereich neu geregelt und findet mit der Innovationspartnerschaft ein neues Vergabeverfahren Eingang ins Bundesvergabegesetz. Von praktischer Relevanz ist auch die Aufgabe der Unterscheidung zwischen prioritären und nicht prioritären Dienstleistungen. Im Zuge dieses Seminars soll aufgezeigt werden, welche Anpassungen in den Ausschreibungsbestimmungen aufgrund der Novellen vorzunehmen sind. Dabei werden auch mögliche Formulierungen diskutiert. Seminarinhalt im Detail BVergG-Novelle vom 1. März 2016 - Einzel- und Gesamtvergabe - Losregelung - Eignungsprüfung - Neuregelung der Subvergabe - erweiterter Einsatz des „Bestbieterprinzips“ - vertiefte Angebotsprüfung Umsetzung der Vergabe- und Sektorenrichtlinie 2014 - soziale Dienstleistungen - Neuerungen bei der Inhouse-Vergabe - Verwaltungskooperationen - neues Vergabeverfahren: Innovationspartnerschaft ---------------- Lageplan Techno-Z Salzburg

Art
Seminar
Dauer
4 Unterrichtseinheiten