Grundlagen zur ÖNORM B 2110

Wien

Praxisnahe Optimierung der Vertragsgestaltung und - abwicklung

Mit 15.03.2013 ist die aktuelle ÖNORM B 2110 in Kraft getreten. Insbesondere folgende Punkte sind von praktischer Bedeutung:

  • neue Regelung von Leistungsänderungen und Behinderungen der Ausführung
  • Zuordnung der Leistungsabweichung in die Sphären der Vertragspartner
  • einheitliche Regelung der Voraussetzungen zur Anpassung der Leistungsfrist oder des Entgeltes
  • Verschärfung der Offenlegungspflichten des Auftragnehmers zu seinen Preisgrundlagen (mehr Transparenz beim Nachweis von Mehrkostenforderungen)
  • möglicher Anspruchsverlust des Auftragsnehmers bei Versäumung der Anmeldefrist für Mehrkostenforderungen
  • Neuregelung des Nachteilsausgleiches bei Entfall von Leistungen
  • Beschreibung der Dokumentationserfordernisse (speziell für Leistungsabweichungen)
  • Neue Zahlfristen und Verzugszinsenregelung
Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 finden in der Praxis auf fast alle Bauverträge mit ausführenden Firmen Anwendung.
Kenntnisse der Inhalte dieser Vertragsnorm sind für ZiviltechnikerInnen in ihrer Arbeit (Ausschreibung ÖBA, Abrechnung) unerlässlich.

Achtung: die "CD 169 Normbauvertrag kompakt - Werkvertragsnormen praktisch aufbereitet" von Heimo Ellmer und Renate Ehardt (Österreichisches Normungsinstitut), die wir bislang als Studienversion Plus zum Seminar ausgegeben haben, wird leider nicht mehr produziert!

Art
Seminar
Dauer
4 Unterrichtseinheiten