Wirtschaftliche Abbruchreife
Online-Veranstaltung
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Die Neufassung der Wiener Bauordnung hat für den Abbruch von Gebäuden wesentliche Änderungen gebracht. WBO § 60 (d) sieht - neben Gebäuen in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre – auch für Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, eine Bestätigung des Magistrats vor, damit deren Abbruch rechtmäßig durchgeführt werden kann. Diese Bestätigung wird nur erteilt, wenn an der Erhaltung des Bauwerks infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht oder sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.
Im Seminar wird vor allem erörtert:
-der Verfahrensablauf beim Abbruch von Gebäuden
-wann kommt das Verfahren zur wirtschaftlichen Abbruchreife zu tragen?
-Aufbau des Gutachtens zur wirtschaftlichen Abbruchreife
-technische und wirtschaftliche Fragestellungen bei der Bewertung
Anmeldeschluss: 28.02.2022, 12 Uhr
Für eine spätere Anmeldung senden Sie Ihre Anfrage an info@ztakademie.at.
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Mi, 02.03.2022, 14:00 - 17:15 Uhr
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Online (Zoom Meeting)
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Mitgliederpreis: € 180,- zzgl. 20% USt.
Normalpreis: € 225,- zzgl. 20% USt.