Nutzwertfestsetzung

Innsbruck

Wohnungseigentum - Eigentumsfähige Objekte, Voraussetzungen zur Nutzwertfestsetzung nach dem WEG Aufgrund der 1997 geänderten Gesetzeslage und der damit verbundenen Privatisierung der Nutzwertfestsetzung ist der Verantwortungsbereich des Sachverständigen erheblich erweitert worden. Seit dem 01.10.2006 sind durch das BGBl Nr. 124/2006 formal- und materiellrechtliche Änderungen bei der Gutachtenerstellung eingetreten. Die Nutzwertfestsetzung wird nun nicht wie bisher vom örtlich und sachlich zuständigen Gericht (der Schlichtungsstelle) vorgenommen, vielmehr wird das vom Sachverständigen erarbeitete Gutachten (§ 6 Gutachten und Nutzwertberechnung) dem Grundbuchsgesuch um Begründung von Wohnungseigentum beigelegt. Folgende Schwerpunkte werden in unserem Seminar dargestellt: TEIL I

  • Begriff des Wohnungseigentums
  • eigentumsfähige Objekte
  • Zubehör
  • Mindestanteil
  • Gutachten durch Sachverständige
  • inhaltliche Voraussetzungen zur Festsetzung der Nutzwerte
  • Antragsberechtigung - Ausgleichspflicht,
  • Nutzfläche
TEIL II
  • Nutzwert unter Berücksichtigung der geltenden Empfehlungen
  • Grundlagen für Wohnungseigentumsbegründung
  • § 6-Gutachten
  • Verfahren auf Festsetzung der Nutzwerte
  • Festsetzung der Nutzwerte und im speziellen Fall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
  • der Nutzwert im Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
--------------------------------------------------------------------- Bildungsfrühling 2015 Wir senken die Preise: Bei Buchung von Veranstaltungen des Sommersemesters 2015 (Buchungszeitraum: 1.3.2015 bis inkl. 31.7.2015) erhalten Kammermitglieder zusätzliche 10 %-Punkte Rabatt! Ausgenommen sind Kooperationsveranstaltungen, Reisen, Exkursionen und der Lehrgang Mediation. ---------------------------------------------------------------------

Art
Seminar
Dauer
4 Unterrichtseinheiten