Haftung des Ziviltechnikers für Bestätigung, Gutachten und Beratung

Wien

Bau- und Benutzungsbewilligung, Nutzwertgutachten, Energieausweis, "bezahlte" Auskunft, etc.

Sowohl die Bauvorschriften der Länder, als auch jene des Bundes (z.B. Eisenbahngesetz) sind seit geraumer Zeit "privatisiert": Sowohl Bau-, als auch Benützungsbewilligungen werden aufgrund von (gutachterlichen) Stellungnahmen außerbehördlicher Experten erteilt. Angeblicher Grund für diese Entwicklung war das Bestreben, Amtshaftungsansprüche zu vermeiden. Es bleibt die Frage, wer denn nun im Falle eines "privatisierten" Baubewilligungs- bzw Benützungsbewilligungsverfahrens haftet, wenn ein Schaden durch ein baurechtswidriges Gebäude entsteht: Bauherr, Planer, begutachtender Experte oder zuletzt doch noch die Baubehörde?

Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern die haftungsrechtlichen Risiken darzustellen, welche alle Beteiligten im Falle eines privatisierten Bauverfahrens treffen.

  • Bauvorschriften als Schutzgesetze
  • Sachverständigenhaftung gemäß § 1299 ABGB
  • Schadensersatz bei Haftung mehrerer (insbesondere bei Mitverschulden des Geschädigten)

Art
Seminar
Dauer
4 Unterrichtseinheiten

ReferentInnen